Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Mainstream Media AG und ihre Tochterunternehmen (im Folgenden „Mainstream Media“ genannt)
Die Teilnahme an Gewinnspielen und deren Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen.
1. Teilnahme
1.1 Die Teilnahme an Gewinnspielen ist erst ab 18 Jahren möglich. Sofern davon abweichend Minderjährigen die Teilnahme ausdrücklich gestattet ist, bedürfen diese der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.
1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Mainstream Media sowie alle unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie deren Angehörige und alle Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Mainstream Media behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich ist.
1.3 Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS und/oder online. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich, es sei denn, das Gewinnspiel untersagt ausdrücklich die Teilnahme aus Österreich und der Schweiz.
1.4 Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen und die Angaben müssen vollständig sein.
2. Durchführung und Abwicklung
2.1 Die Gewinner werden per Losentscheid aus allen Teilnehmern bzw. bei einer Gewinnspielfrage aus allen Teilnehmern mit der richtigen Lösung ermittelt. Pro Teilnehmer ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn bzw. die Einsendung nur einer Lösung je Gewinnspiel möglich.
2.2 Die Gewinner werden von Mainstream Media schriftlich und/oder telefonisch bzw. per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach seiner Gewinnbenachrichtigung, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Mainstream Media.
2.3 Eine Zusendung des Gewinns erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an Adressen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
2.4 Geldgewinne werden dem Gewinner auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung überwiesen. Mit der Überweisung auf das benannte Konto wird Mainstream Media von der Zahlungsverpflichtung bezüglich des Gewinns frei. Für den Fall, dass die angegebenen persönlichen Daten oder die angegebene Bankverbindung des Kunden fehlerhaft sind oder eine Überweisung des Geldgewinns aus anderen, nicht von Mainstream Media zu vertretenden Umständen nicht erfolgen kann, bestehen keine Ansprüche gegen Mainstream Media.
2.5 Handelt es sich bei dem Gewinn um ein KFZ (oder um Motorräder und vergleichbare Preise), kann dem Gewinner ein KFZ-Händler mitgeteilt werden, bei dem das KFZ innerhalb einer festgesetzten Frist vom Gewinner abgeholt werden muss. Wird das KFZ nicht innerhalb dieser Frist vom Gewinner abgeholt, erlischt der Gewinnanspruch. Kosten, die dem Gewinner durch die Abholung des KFZ entstehen sowie sämtliche Folgekosten (z.B. KFZ-Steuer, Versicherung, laufender Unterhalt etc.) trägt der Gewinner, soweit nicht anders vereinbart.
2.6 Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, erfolgt die Abwicklung allein durch den Reiseveranstalter, der den Gewinnern von Mainstream Media bekannt gegeben wird. Der Reiseveranstalter setzt sich mit den Gewinnern bezüglich der konkreten Reisebuchung in Verbindung. Die Reise kann nur zu den vom Veranstalter bestimmten Konditionen und Zeiten angetreten werden. Sollte die Reise zu dem bestimmten Zeitpunkt nicht angetreten werden, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Mainstream Media. Ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes in Geld besteht nicht. Der Gewinner hat den Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. der weiteren Leistungsträger zuzustimmen, um die Reise antreten zu können. Für sämtliche Ansprüche aus dem Reiseverhältnis haften ausschließlich der Reiseveranstalter bzw. die weiteren Leistungsträger. Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen (z.B. durch Reiseterminänderungen nach Vereinbarung mit dem Veranstalter) trägt der Gewinner selbst. Die Anreise zum bzw. Rückreise vom jeweiligen Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) organisiert der Gewinner selbst. Die dadurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für private Aufwendungen (z.B. Telefongebühren, Minibarnutzung) trägt der Gewinner. Mainstream Media haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Reisveranstalter erbrachten Leistungen und/ oder für die Insolvenz des Reiseveranstalters und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung und Abwicklung der Inanspruchnahme der Leistung bzw. des Gewinns. Mainstream Media übermittelt im erforderlichen Umfang die Kontaktdaten des Gewinners an den jeweiligen Reiseveranstalter, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten und/oder die Gewinne ausliefern bzw. bereitstellen kann.
2.7 Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinner selbst zu tragen.
2.8 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht.
2.9 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
3. Datenschutz
Siehe Punkt 3.2 unserer Datenschutzerklärung
4. Haftung
4.1 Mainstream Media wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
4.2 Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.
4.3 Mainstream Media haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
4.4 Eine Schadensersatzpflicht von Mainstream Media besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Mainstream Media auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Mainstream Media auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Sonstiges
5.1 Bezüglich der Zuerkennung des Gewinns ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
5.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
5.3 Mainstream Media behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ändern, wenn die Änderung erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen von Mainstream Media für den Teilnehmer zumutbar ist. Mainstream Media weist den Teilnehmer in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb der von Mainstream Media gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt.
Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Mainstream Media nicht teil.
Stand: 09.2023
Version 1/2023