Jetzt mit Romance TV gewinnen!

Romance TV Gewinnspiel 30 Jahre Rosamunde Pilcher - ABGELAUFEN

Gewinnen Sie eine unvergessliche Reise ins Land der berühmten Autorin

!!!ACHTUNG!!! Das Gewinnspiel ist beendet, eine Teilnahme ist nicht mehr möglich. Wer gewonnen hat, erfahren Sie weiter unten auf der Seite.

30 Jahre Rosamunde Pilcher im TV! Dieses große Jubiläum möchten wir mit unseren treuen Fans und Zuschauern ganz besonders feiern. Gewinnen Sie eine unvergessliche Traumreise mit trendtours nach London und Südengland und erkunden die Heimat der berühmten Bestseller-Autorin. Romance TV und trendtours verlosen jede Woche im Oktober je eine 8-tägige Flugreise, an die sie sich noch lange erinnern werden!

Spüren Sie das pulsierende Leben in der lebendigen Hauptstadt des Vereinigten Königreichs. Houses of Parliament, Westminster Abbey, Buckinham Palace, Tower Bridge und eine Bootsfahrt auf der Themse: London präsentiert sich stets vielfältig und faszinierend. Wenn Sie die quirlige Metropole hinter sich lassen, tauchen Sie ein in die malerische Welt Südenglands mit stolzen Städten wie Salisbury, monumentalen Sehenswürdigkeiten wie Stonehenge und unberührter rauer Natur in Cornwall.

Während Ihrer Rundreise im klimatisierten Reisebus entdecken Sie weltberühmte Sehenswürdigkeiten wie das Königschloss Windsor Castle oder König Artus' Tintagel. Lassen Sie sich von Land und Leuten inspirieren und die Ruhe der pittoresken cornischen Dörfer auf sich wirken.
Wir garantieren: Es wird eine unvergessliche, romantische Reise auf den Spuren von Rosamunde Pilcher!

Die Gewinner

Romance TV bedankt sich bei seinen treuen Zuschauerinnen und Zuschauern für die rege Teilnahme. Aus dem großen Lostopf hat die Glücksfee folgende Mitspieler gezogen:

Daniela R. aus Hamburg
Susanne H. aus Offenbach
Irmgard Ö. aus Sulzemoos
Birgit S. aus Kempen

Die Gewinner werden zeitnah schriftlich über das weitere Vorgehen informiert.

Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner! Wir wünschen eine wunderbare Reise ins Land von Rosamunde Pilcher!

Der Gewinn: Eine unvergessliche Traumreise

Romance TV und trendtours verlosen vier 8-tägige Flugreisen nach London und Südengland für je zwei Personen.

Der Gewinn beinhaltet folgende Leistungen:

  • 8-tägige Flugreise von einem deutschen Flughafen nach London und Südengland
  • Hin- und Rückflug in der Economy Class nach/von London-Heathrow mit British Airways, Lufthansa, Eurowings o. a. inkl. mind. 20 kg Freigepäck
  • Transfer Flughafen – Hotel – Flughafen
  • 7 x Übernachtung in für Sie ausgewählten Mittelklassehotels
    • 3 x Übernachtung in London im Radisson Hotel & Conference Centre London Heathrow, Holiday Inn Express London-Heathrow, Hilton Heathrow T5 o. ä.
    • 4 x Übernachtung im Raum Exeter/Torquay/Plymouth im Best Western Passage House Hotel, TLH Leisure Hotels Torquay, Leonardo Hotel Plymouth o. ä.
  • Halbpension bestehend aus:
    • 7 x Frühstück in Büfett- oder Menüform
    • 7 x Abendessen in Büfettform oder als 3-Gänge-Menü
  • Fahrt im modernen, klimatisierten Reisebus mit den Stationen Windsor, London, Stonehenge, Salisbury, RHS Garden Rosemoor, St. Ives, Land’s End, St. Michael’s Mount, Lanhydrock, Tintagel, Polperro, Bath und Oxford
  • Komplettes Rundreise- und Besichtigungsprogramm
    • Stadtbesichtigung von London u.a. mit Houses of Parliament, Westminster Abbey, Buckingham Palace, Piccadilly Circus, Kensington und St. Paul’s Cathedral
    • Panorama-Bootsfahrt auf der Themse (Dauer ca. 30 Minuten) entlang Tower Bridge, Tower of London, London Eye, Millennium Bridge etc.
    • Besuch von Windsor Castle (Eintritt und Audioguide inklusive)
    • Geführte Stadtbesichtigungen mit Ihrer Reiseleitung in Salisbury, Bath und Oxford
    • Besuch der Ortschaften St. Ives, Polperro und Tintagel mit Zeit zur freien Verfügung
    • Besichtigung der UNESCO-Weltkulturerbestätte Stonehenge (Eintritt inklusive)
    • Fotostopp am St. Michael’s Mount
    • Besichtigung des Herrenhauses von Lanhydrock und seiner Gärten (Eintritt inklusive)
    • Besuch des RHS Garden Rosemoor (Eintritt inklusive)
    • Typischer Cornish Cream Tea mit Scones, Marmelade und Clotted Cream (inklusive)
  • Durchgehend qualifizierte deutschsprachige Reiseleitung ab/bis London
  • Deutschsprachige trendtours-Gästebetreuung in London

Informationen zum Gutschein

Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt, veräußert oder weitergegeben werden. Nicht enthalten sind weitere Ausgaben für zusätzliche Leistungen, Ausflüge oder persönliche Unkosten. Zeitraum der Reise ist von März bis Oktober 2024, je nach Verfügbarkeit. Die Buchungsbestätigung erfolgt direkt durch trendtours. Abflug nach Wahl und Verfügbarkeit von einem deutschen Flughafen.

Teilnehmen können Sie auf romance-tv.de vom 1.10.2023 - 31.10.2023. Jede Woche wird eine neue Reise verlost. Insgesamt gibt es vier Reisen für zwei Personen zu gewinnen.

Mehr über trendtours

Die trendtours Touristik GmbH ist ein Direkt-Reiseveranstalter mit Sitz in Eschborn: Von der Flugreise über Busreisen bis zur Schiffsreise, vom Kurzurlaub bis zur Kreuzfahrt, von der Erlebnisreise bis zum Erholungs-Urlaub und vom Italien-Erlebnis bis zur exklusiven Asienreise finden Sie bei trendtours viele verschiedene Reise-Kombinationen! Über 180 Experten kümmern sich um das Wohl der Gäste und entwickeln Reiseprogramme, die oft einzigartig auf dem Reisemarkt sind und mit unschlagbar günstigem Preis-Leistungs-Verhältnis sowie vielen Höhepunkten jedes Jahr mehr Gäste begeistern!

Teilnahmebedingungen Romance TV Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für Gewinnspiele

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Mainstream Media AG und ihre Tochterunternehmen (im Folgenden „Mainstream Media“ genannt)

Die Teilnahme an Gewinnspielen und deren Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen.

1. Teilnahme

1.1 Die Teilnahme an Gewinnspielen ist erst ab 18 Jahren möglich. Sofern davon abweichend Minderjährigen die Teilnahme ausdrücklich gestattet ist, bedürfen diese der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.

1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Mainstream Media sowie alle unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie deren Angehörige und alle Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Mainstream Media behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich ist.

1.3 Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS und/oder online. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich, es sei denn, das Gewinnspiel untersagt ausdrücklich die Teilnahme aus Österreich und der Schweiz.

1.4 Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen und die Angaben müssen vollständig sein.

2. Durchführung und Abwicklung

2.1 Die Gewinner werden per Losentscheid aus allen Teilnehmern bzw. bei einer Gewinnspielfrage aus allen Teilnehmern mit der richtigen Lösung ermittelt. Pro Teilnehmer ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn bzw. die Einsendung nur einer Lösung je Gewinnspiel möglich.

2.2 Die Gewinner werden von Mainstream Media schriftlich und/oder telefonisch bzw. per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach seiner Gewinnbenachrichtigung, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Mainstream Media.

2.3 Eine Zusendung des Gewinns erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an Adressen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

2.4 Geldgewinne werden dem Gewinner auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung überwiesen. Mit der Überweisung auf das benannte Konto wird Mainstream Media von der Zahlungsverpflichtung bezüglich des Gewinns frei. Für den Fall, dass die angegebenen persönlichen Daten oder die angegebene Bankverbindung des Kunden fehlerhaft sind oder eine Überweisung des Geldgewinns aus anderen, nicht von Mainstream Media zu vertretenden Umständen nicht erfolgen kann, bestehen keine Ansprüche gegen Mainstream Media.

2.5 Handelt es sich bei dem Gewinn um ein KFZ (oder um Motorräder und vergleichbare Preise), kann dem Gewinner ein KFZ-Händler mitgeteilt werden, bei dem das KFZ innerhalb einer festgesetzten Frist vom Gewinner abgeholt werden muss. Wird das KFZ nicht innerhalb dieser Frist vom Gewinner abgeholt, erlischt der Gewinnanspruch. Kosten, die dem Gewinner durch die Abholung des KFZ entstehen sowie sämtliche Folgekosten (z.B. KFZ-Steuer, Versicherung, laufender Unterhalt etc.) trägt der Gewinner, soweit nicht anders vereinbart.

2.6 Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, erfolgt die Abwicklung allein durch den Reiseveranstalter, der den Gewinnern von Mainstream Media bekannt gegeben wird. Der Reiseveranstalter setzt sich mit den Gewinnern bezüglich der konkreten Reisebuchung in Verbindung. Die Reise kann nur zu den vom Veranstalter bestimmten Konditionen und Zeiten angetreten werden. Sollte die Reise zu dem bestimmten Zeitpunkt nicht angetreten werden, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Mainstream Media. Ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes in Geld besteht nicht. Der Gewinner hat den Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. der weiteren Leistungsträger zuzustimmen, um die Reise antreten zu können. Für sämtliche Ansprüche aus dem Reiseverhältnis haften ausschließlich der Reiseveranstalter bzw. die weiteren Leistungsträger. Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen (z.B. durch Reiseterminänderungen nach Vereinbarung mit dem Veranstalter) trägt der Gewinner selbst. Die Anreise zum bzw. Rückreise vom jeweiligen Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) organisiert der Gewinner selbst. Die dadurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für private Aufwendungen (z.B. Telefongebühren, Minibarnutzung) trägt der Gewinner. Mainstream Media haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Reisveranstalter erbrachten Leistungen und/ oder für die Insolvenz des Reiseveranstalters und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung und Abwicklung der Inanspruchnahme der Leistung bzw. des Gewinns. Mainstream Media übermittelt im erforderlichen Umfang die Kontaktdaten des Gewinners an den jeweiligen Reiseveranstalter, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten und/oder die Gewinne ausliefern bzw. bereitstellen kann.

2.7 Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinner selbst zu tragen.

2.8 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht.

2.9 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

3. Datenschutz

Siehe Punkt 3.2 unserer Datenschutzerklärung

4. Haftung

4.1 Mainstream Media wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

4.2 Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.

4.3 Mainstream Media haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

4.4 Eine Schadensersatzpflicht von Mainstream Media besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Mainstream Media auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Mainstream Media auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Sonstiges

5.1 Bezüglich der Zuerkennung des Gewinns ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

5.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

5.3 Mainstream Media behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ändern, wenn die Änderung erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen von Mainstream Media für den Teilnehmer zumutbar ist. Mainstream Media weist den Teilnehmer in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb der von Mainstream Media gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt.

Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Mainstream Media nicht teil.

Stand: 09.2023

Version 1/2023